Kündigungsschutzklage

Was du jetzt tun solltest

Du musst spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Klage erheben. Das zuständige Gericht ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk du deine Arbeit (normalerweise bzw. am häufigsten) verrichtet hast, oder in dem du wohnst, oder in dem sich der Firmensitz befindet. Klage dort, wo es für dich am bequemsten und die Firma am unbequemsten ist.
Nun füllst du das unten stehende Formular aus, druckst es aus, unterschreibst und schickst es dem Arbeitsgericht. (Vergiss nicht, eine Kopie des Arbeistvertrags, der Kündigung und der letzten Abrechnung beizulegen.) Und los geht's!

Vordruck

Absender/Kläger
Angaben über die Beklagte
Inhalt der Kündigung
Details über das Arbeitsverhältnis